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Allgemeine Teilnahmebedingungen LUDWIG BECK CARD


1. LUDWIG BECK CARD
1.1 Die LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG (nachfolgend „LUDWIG BECK“ genannt) erfasst und verwaltet Boni, welche LUDWIG BECK CARD Inhabern durch Einkäufe bei einem zur LUDWIG BECK Unternehmensgruppe gehörenden und am LUDWIG BECK CARD Programm teilnehmenden LUDWIG BECK Häuser (diese können unter https://www.ludwigbeck.de/kundenkarte eingesehen werden) elektronisch gutgeschrieben werden. Die Teilnahme am LUDWIG BECK CARD Bonusprogramm ist für den Kunden kostenlos und erfolgt gemäß den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Mit dem Antrag auf Teilnahme erkennen Antragsteller die Teilnahmebedingungen an.
Teilnahmeberechtigt für das LUDWIG BECK CARD Programm sind alle natürlichen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wobei pro Person nur eine LUDWIG BECK CARD beantragt und eingesetzt werden kann. Unternehmen, juristische Personen oder sonstige Organisationen können nicht an dem Programm teilnehmen.
Nach Antragstellung und positiver Prüfung des Antragsformulars wird die LUDWIG BECK CARD per Post zugeschickt. Ein Anspruch auf den Erhalt der LUDWIG BECK CARD besteht jedoch nicht. Die LUDWIG BECK CARD ist nicht übertragbar.

1.2 Änderungen der bei Anmeldung angegebenen Daten sind bitte unverzüglich dem LUDWIG BECK Kundenservice schriftlich mitzuteilen, entweder an Marienplatz 11,
80331 München, telefonisch unter der Service-Hotline 089/23691400 (Verbindungspreis entspricht Anrufen ins dt. Festnetz, Mobilfunkpreis ggf. abweichend) oder per E-Mail an kundenkarte@ludwigbeck.de.

2. Bonusgrundsätze:
2.1 LUDWIG BECK CARD Inhaber erhalten für den Kauf von Waren einen Bonus auf ihr persönliches Kundenkonto gutgeschrieben. Zu diesem Zweck ist die LUDWIG BECK CARD vor dem Kassiervorgang an der Kasse vorzulegen. Verlagserzeugnisse, Dienstleistungen (z. B. Änderungsservice), Wunschkarten, Gutscheine, Pfand sowie Einkäufe bei Mietern sind nicht bonusbegünstigt. Eine Liste der Mieter und Concession-Partner kann unter https://www.ludwigbeck.de/kundenkarte eingesehen werden.

2.2 Die Bonushöhe regelt Ziffer 3. Die Höhe des aufgelaufenen Bonus (Basis-Bonus gem. 3.1) kann bei jedem Einkauf mit Vorzeigen der LUDWIG BECK CARD an der Kasse abgefragt werden. Weiter wird der bis zum aktuellen Kauf aufgelaufene Bonusstand (Basis-Bonus gem. 3.1, exklusive des aktuellen Einkaufs) bei jedem Einkauf auf dem Kassenbon ausgewiesen (Sonderbonifizierungen sind nicht tagesaktuell ersichtlich). Einwendungen gegen die Richtigkeit jedes in Textform ausgewiesenen Bonusstandes sind spätestens innerhalb von
4 Wochen ab Mitteilung in Textform beim LUDWIG BECK Kundenservice geltend zu machen. Dazu sind die entsprechenden Kassenzettel zusammen mit der LUDWIG BECK CARD Nummer beizufügen. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Bonusstandes. Hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Der LUDWIG BECK CARD Bonus ist nicht auf Dritte übertragbar.

2.3 LUDWIG BECK behält sich vor, die Bonifizierung durch Sonderaktionen freiwillig zu erhöhen, z. B. durch Verdoppelung der Bonifizierung für einen bestimmten Zeitraum oder bestimmte Produktgruppen, auch in nur einzelnen oder mehreren der teilnehmenden Häuser ((diese können unter https://www.ludwigbeck.de/kundenkarte eingesehen werden). Auf derartige Erhöhungen besteht kein Anspruch, auch aus einer oder mehreren durchgeführten Erhöhungen kann kein Anspruch für die Zukunft hergeleitet werden.

2.4 Bei zulässiger Rückgängigmachung eines Vertrages sowie bei Fehlbuchungen oder Missbrauch werden die entsprechenden bonifizierten Umsätze storniert. Zur Rückabwicklung eines Vertrages, bei dem die LUDWIG BECK CARD eingesetzt wurde, ist es nötig, dass die LUDWIG BECK CARD erneut vorgelegt wird.

2.5 Die Ausschüttung des Bonus erfolgt in Form von Bonusgutscheinen. Sie wird in Ziffer 4 geregelt. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.

3. Bonushöhe:
3.1 Beim Kauf von Waren wird dem persönlichen Kundenkonto des LUDWIG BECK CARD Inhabers zunächst ein vorläufiger Basis-Bonus in Höhe von 2 % bei nicht reduzierter Ware und 1 % bei reduzierter Ware des Zahlbetrages gutgeschrieben. Dieser Bonus dient der unterjährigen Ausschüttung gemäß Ziffer 4.2.

3.2 Am Ende eines jeden Kalenderjahres wird der endgültige Jahresbonus auf den gesamten im Kalenderjahr getätigten Umsatz („Jahresumsatz“) wie folgt ermittelt:
• Für jeweils 1,– € Umsatz werden 2 Punkte bei nicht reduzierter Ware und 1 Punkt bei reduzierter Ware gutgeschrieben.
• Erreicht der Teilnehmer am Ende des Kalenderjahres einen Punktestand von mindestens 500 Punkten (bzw. 600, 700, 800 etc. Punkten), wird der entsprechende Betrag seinem Kundenkonto gutgeschrieben und kann in den teilnehmenden Häusern eingelöst werden.
• Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
• Die Anzahl der gesammelten Punkte kann beim jeweiligen Kundenservice oder online im digitalen Kundenkonto unter www.ludwigbeckcard.de eingesehen werden.

3.3 Der Jahresbonusstand zum Stichtag 31.12. ergibt sich aus dem Jahresbonus gemäß 3.2, abzüglich der im Kalenderjahr bereits ausgeschütteten Bonusguthaben.

3.4 LUDWIG BECK behält sich vor, auch den jeweils verbleibenden Jahresbonus jederzeit unterjährig ganz oder teilweise abzurechnen und auszuschütten, soweit dem Kunden dadurch kein Nachteil entsteht.

4. Ausschüttung des Bonus/Gültigkeit des Bonusguthabens:
4.1 LUDWIG BECK CARD Inhaber, deren Kundenkonto durch den Basis-Bonus gemäß 3.1 zum jeweiligen Jahresende einen Guthabenstand von mind. 5,– € ausweist, erhalten ihren Bonus unaufgefordert auf ihr Kundenkonto übertragen. Zur Einlösung ist die LUDWIG BECK CARD an der Kasse vorzulegen.

4.2 Die Abrechnung und Ausschüttung des (ggf. nach Abzug der ausgeschütteten Basis-Boni verbleibenden) Jahresbonus erfolgt auf den Stichtag 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres ab einer Bonushöhe von mind. 5,– €. Wird die (ggf. nach Abzug verbleibende) Bonushöhe von 5,– € innerhalb des Kalenderjahres nicht erreicht, wird das nicht ausgeschüttete Bonusguthaben automatisch auf das nächste Kalenderjahr übertragen.

4.3 Endet die Teilnahme vor Ablauf des Kalenderjahres, wird der gesammelte Bonus letztmalig unaufgefordert ausgeschüttet, sofern dieser einen Wert von 5,– € erreicht hat. Falls LUDWIG BECK die Vereinbarung ohne wichtigen Grund vor dem 31.12. eines Jahres beendet, wird auch ein Wert von weniger als 5,– € ausgeschüttet.

4.4 Der ausgeschüttete Bonus ist innerhalb von 36 Monaten (ab Aufladung des Bonusguthabens) einlösbar. Bei nicht rechtzeitiger Einlösung verfällt der jeweilige Bonus automatisch.

4.5 LUDWIG BECK ist nicht verpflichtet, die Personenidentität des Karteninhabers bei der Einlösung des Bonusgutscheines zu überprüfen. LUDWIG BECK haftet daher, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für die Einlösung des Gutscheins durch unberechtigte Dritte.

5. Kartenverlust und Ersatz:
5.1 Bei Verlust der LUDWIG BECK CARD ist der LUDWIG BECK Kundendienst unter der Service-Hotline 089/23691400 (Verbindungspreis entspricht Anrufen ins dt. Festnetz, Mobilfunkpreis ggf. abweichend) unverzüglich zu benachrichtigen. Für Vermögensschäden, die infolge einer unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet LUDWIG BECK nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LUDWIG BECK oder dessen Erfüllungsgehilfen.

5.2 Bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der LUDWIG BECK CARD kann der Karteninhaber unter den in Punkt 1.2 benannten Kontaktdaten eine Ersatzkarte beantragen.

6. Kündigung, Beendigung und Änderung der allgemeinen Teilnahmebedingungen:
6.1 Teilnehmer können die Vereinbarung über die Nutzung der LUDWIG BECK CARD jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an den LUDWIG BECK CARD Service kündigen.

6.2 Eine ordentliche Kündigung ist von LUDWIG BECK unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich. Im Falle einer ordentlichen Kündigung wird das Guthaben in Form eines Gutscheins ausbezahlt. Der Gutschein kann innerhalb von 3 Jahren in einer unserer Filialen eingelöst werden. Danach verfällt der Guthabenbetrag ersatzlos.

6.3 LUDWIG BECK behält sich das Recht vor, die LUDWIG BECK CARD aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung verfallen die Bonuspunkte ersatzlos.

6.4 Im Fall der Kündigung ist der Karteninhaber verpflichtet, die LUDWIG BECK CARD unbrauchbar zu machen und zu vernichten.

6.5 LUDWIG BECK behält sich vor, das LUDWIG BECK CARD Programm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.

6.6 LUDWIG BECK behält sich ferner vor, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies zur Verbesserung der Abwicklung, zur Unterbindung von Missbrauch, zur Anpassung an Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen werden den Teilnehmern vorab schriftlich oder, sofern hierzu eine Zustimmung vorliegt, per E-Mail unter der zuletzt registrierten Anschrift bzw. E-Mail-Adresse mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 6 Wochen nach dem Erhalt der Mitteilung widerspricht oder wenn die LUDWIG BECK CARD nach dem Erhalt der Mitteilung genutzt wird. Der Teilnehmer wird in der jeweiligen Mitteilung gesondert darauf hingewiesen.

7. Werbung/Datenschutz:
7.1 Zur Teilnahme am LUDWIG BECK CARD Programm werden bei Anmeldung der volle Name und eine vollständige Anschrift benötigt.

7.2 Mit dem Antrag hat der Teilnehmer ggf. sein Einverständnis zur Verwendung der E-Mail-Adresse zur werblichen Ansprache erteilt und ungeachtet dessen die dazugehörigen Hinweise zum Datenschutz erhalten. Hinweise und weitere Informationen zum Datenschutz sind online unter https://www.ludwigbeck.de/datenschutz einsehbar und liegen zur Einsichtnahme in jedem Haus an der Kasse bereit.

8. Verbraucherschlichtung
LUDWIG BECK ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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